Rechtsprechung
   VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53846
VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16 (https://dejure.org/2017,53846)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2017 - 2 K 288.16 (https://dejure.org/2017,53846)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2017 - 2 K 288.16 (https://dejure.org/2017,53846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 S 3 Buchst a UIG, § 2 Abs 3 Nr 3a UIG, § 3 Abs 1 S 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 UIG
    Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • lda.brandenburg.de PDF

    Verwaltungsaufwand, Strafverfolgung, Internationale Beziehungen, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung

  • fragdenstaat.de

    Begriffsbestimmung - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Ablehnungsbegründung - Internationale Beziehungen - Strafverfolgung - Verwaltungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsaufwand, Strafverfolgung, Internationale Beziehungen, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung

Sonstiges

  • presseportal.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Herausgabe von Dieselgate-Unterlagen gegen Bundesverkehrsministerium

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13

    Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Die Vertraulichkeit der Beratungen kann auch wegen des Wissens um eine Offenlegung einzelner Beiträge und Meinungsbekundungen nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rdn. 22 ff.; OVG Münster, Urteil vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rdn. 51 f.).

    Sie muss eine ernsthafte und konkrete Gefährdung der Vertraulichkeit der Beratungen und die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der Umstände des Einzelfalles nachvollziehbar darlegen (OVG Münster, Urteil vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rdn. 59 f. m.w.N.).

    Interne Mitteilungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG sind ausschließlich solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rdn. 35, a.A. OVG Münster, Urteile vom 3. August 2010 - 8 A 283.08 - juris Rdn. 73 ff., insb. Rdn. 89 und vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rdn. 99 f.).

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rdn. 43) soll Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG den Mitgliedstaaten ermöglichen, geeignete Vorschriften zu erlassen, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zum Erlass von Gesetzen zu gewährleisten, wobei berücksichtigt wird, dass in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Information der Bürger im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens normalerweise hinreichend gewährleistet ist.

    Der Europäischen Gerichtshof stellt damit allein auf die Beteiligung an nationalstaatlicher Gesetzgebung ab; er erläutert dazu, dass unter den Begriff ?Gremien oder Einrichtungen, die in ... gesetzgebender Eigenschaft handeln', die Ministerien fallen, die nach nationalem Recht damit betraut sind, Gesetzentwürfe vorzubereiten, diese dem Parlament vorzulegen und sich - u. a. mit Stellungnahmen - am Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen" (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012- C - 204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rdn. 49).

    Durch die Formulierung "soweit" wird ein funktional-inhaltlicher Zusammenhang zwischen der gesetzgeberischen Tätigkeit und den in Rede stehenden Informationen gefordert (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 (Flachglas Torgau) - juris Rdn. 49 f. und Rdn. 51).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Die Vertraulichkeit der Beratungen kann auch wegen des Wissens um eine Offenlegung einzelner Beiträge und Meinungsbekundungen nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rdn. 22 ff.; OVG Münster, Urteil vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rdn. 51 f.).

    Interne Mitteilungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG sind ausschließlich solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rdn. 35, a.A. OVG Münster, Urteile vom 3. August 2010 - 8 A 283.08 - juris Rdn. 73 ff., insb. Rdn. 89 und vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rdn. 99 f.).

  • VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14

    Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteil der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 42).

    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Für die erforderliche Umweltrelevanz ist vielmehr entscheidend, dass sich die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirkt oder wahrscheinlich auswirken kann (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 - juris Rdn. 53 ff.).

    Die Darlegungslast für das Eingreifen eines Ausschlussgrundes liegt bei der informationspflichtigen Stelle, die sich auf eine Ausnahme von dem grundsätzlich gegebenen Informationsanspruch beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 - juris Rdn. 65).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Zwar ist in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 - juris Rdn. 38) zum insoweit vergleichbaren baden-württembergischen Umweltinformationsrecht nicht zuletzt im Hinblick auf § 39 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu fordern, dass die den Informationszugang verweigernde Behörde gehalten ist, grundsätzlich alle von ihr erkannten Einwände gegen ein Informationsersuchen bereits im Verwaltungsverfahren geltend zu machen (vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 39 Rdn. 45).

    Unterlässt sie dies, folgt daraus jedoch nicht, dass sie in einem sich anschließenden Klageverfahren gehindert wäre, sich auf einen weiteren Ausschlussgrund zu berufen, soweit ihr dieses Vorbringen bereits im Verwaltungsverfahren möglich gewesen wäre (so aber VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 - juris Rdn. 38 und 59).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15

    Zum Anspruch eines als eingetragener Verein organisierten Verbands auf Herausgabe

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Danach dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe überwiegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rdn. 40 f., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 12 N 20.15 - juris Rdn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift sind jedenfalls die Interessen privater Dritten geschützt (vgl. BR-Drucks. 439/04, S. 40; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 2008 - 10 S 2702/06 - juris Rdn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Erfasst sind alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug, also alle damit in Zusammenhang stehenden Daten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris Rdn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
    Das kann eine nach einzelnen Aktenbestandteilen differenzierende Prüfung und Begründung erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 18.12 - juris Rdn. 25 zu § 3 Nr. 1 g IFG).
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten

    Erfasst sind alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug, also alle damit in Zusammenhang stehenden Daten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris Rn. 8), wobei jedenfalls "Tätigkeiten" auch Handlungen Privater umfasst (vgl. Urteile der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris und vom 19. Dezember 2017 - VG 2 K 236.16 - juris; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 2 UIG Rn. 43).

    Der Titel II betrifft dann jedoch gerade den Zugang zu Umweltinformationen (s. bereits Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 32 ff.).

    Es ist zu unterscheiden, ob die von dem Informationsantrag erfassten Informationen aus einer Tätigkeit der obersten Bundesbehörde im Zusammenhang mit einem konkreten Gesetzgebungsverfahren oder im Zusammenhang mit anderen Aufgaben resultieren (vgl. BT-Drs. 18/1585, S. 8; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 40 f.).

    Für eine solch einschränkende Rechtsfolge bedürfte es - auch vor dem Hintergrund der im Einzelfall sehr knappen Fristen des § 3 Abs. 3 UIG - einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift; diese fehlt hier (Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 44).

    Das kann eine nach einzelnen Aktenbestandteilen differenzierende Prüfung und Begründung erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 18.12 - juris Rn. 25 zu § 3 Nr. 1 g IFG; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 47).

    Sie muss eine ernsthafte und konkrete Gefährdung der Vertraulichkeit der Beratungen und die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der Umstände des Einzelfalles nachvollziehbar darlegen (OVG Münster, Urteil vom 30. August 2016 - 15 A 2024/13 - juris Rn. 59 f. m.w.N.; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 65 f.).

    Dies wäre aber angezeigt gewesen, da die Beklagte in einem parallelen Verfahren (VG 2 K 288.16) zu ebendiesen Protokollen der Untersuchungskommission einerseits vorgetragen hat, die Protokolle seien als rein intern zu verwendende Ergebnisprotokolle erstellt worden und andererseits wiederum meinte, es handele sich um "Informationen zum Beratungsverlauf innerhalb der Untersuchungskommission".

    Interne Mitteilungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG sind ausschließlich solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 35, Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

    Geschützt ist mithin der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (Urteile der Kammer vom 18. Februar 2015 - VG 2 K 48.14 - juris Rn. 42 und vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
    Erfasst sind alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug, also alle damit in Zusammenhang stehenden Daten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris Rn. 8), wobei jedenfalls "Tätigkeiten" auch Handlungen Privater umfasst (vgl. VG Berlin, Urteile vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 28 und vom 19. Dezember 2017 - VG 2 K 236.16 - juris Rn. 28; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 2 UIG Rn. 43).

    Ein Tätigwerden von Mitarbeitern eines Bundesministeriums beim Erlass von Rechtsverordnungen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-515/11 - juris Rn. 36) ist von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 lit. a) UIG ebenso wenig erfasst wie an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene (VG Berlin, Urteile vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 34 ff., und vom 21. Juni 2018 - VG 2 K 291.16 - juris Rn. 34 ff.; OVG-Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. März 2019 - OVG 12 B 13.18 - juris Rn. 36 ff. und - OVG 12 B 14.18 - juris Rn. 32 ff.).

    Es ist zu unterscheiden, ob die von dem Informationsantrag erfassten Informationen aus einer Tätigkeit der obersten Bundesbehörde im Zusammenhang mit einem konkreten Gesetzgebungsverfahren oder im Zusammenhang mit anderen Aufgaben resultieren (vgl. BT-Drs. 18/1585, S. 8; VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 40 f.).

    Das kann eine nach einzelnen Aktenbestandteilen differenzierende Prüfung und Begründung erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 18.12 - juris Rn. 25 zu § 3 Nr. 1 lit. g) IFG; VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 47).

    Interne Mitteilungen in diesem Sinne sind nur solche, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris Rn. 35; Urteil der Kammer vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris Rn. 70).

  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

    Denn von der Frage, welche konkrete Form der Motorsteuerung staatlicherseits für den Fortbestand der Betriebsgenehmigung gebilligt wird, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase durch in Deutschland zugelassene Dieselkraftfahrzeuge ausgestoßen werden (VG A-Stadt, Urteil v. 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 - juris, Rn. 28 ff.).
  • VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16

    Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als

    Zu den übersandten Unterlagen gehörten auch öffentlich zugängliche Bundestagsdrucksachen und Presseerklärungen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 -).
  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Denn von der Frage, welche konkrete Form der Motorsteuerung staatlicherseits für den Fortbestand der Betriebsgenehmigung gebilligt wird und in welcher Art und Weise die Beklagte die Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt und genehmigt hat, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase, insbesondere Stickoxide, durch die in Deutschland zugelassenen Dieselkraftfahrzeuge der Beigeladenen ausgestoßen werden (vgl. VG A-Stadt, Urteil v. 30. November 2017 - VG 2 K 288.16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG A-Stadt, Urteil v. 21. Juni 2018, - VG 2 K 291.16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 25).
  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 243/18

    Umweltinformation; Akteneinsicht in Vorgänge des Kraftfahrt-Bundesamtes

    Denn von der Schaltstrategie, die hier möglicherweise in unzulässiger Art und Weise im Zusammenwirken mit der Getriebesoftware zu reduzierten NOx- und CO 2 -Werten geführt hat, hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase, hier insbesondere Stick- und Kohlendioxide, in die Atmosphäre ausgestoßen werden (vgl. VG Berlin, Urteil v. 30.11.2017 - VG 2 K 288.16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Berlin, Urteil v. 21.6.2018, - VG 2 K 291.16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 25).
  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 627/17

    Umweltinformation; Informationenfähigkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den

    Denn von der Messung der Verbrauchswerte hängt ab, wie viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Abgase, insbesondere Stickoxide und CO 2- Mengen, in die Atmosphäre ausgestoßen werden (vgl. VG Berlin, Urteil v. 30.11.2017 - VG 2 K 288.16 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Berlin, Urteil v. 21.6.2018, - VG 2 K 291.16 -, BeckRS 2018, 16158, Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht